Teilnahmebedingungen Raclette du Valais AOP Gewinnspiel

  1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Switzerland Cheese Marketing GmbH, Bretonischer Ring 15, 85630 Grasbrunn, Deutschland.
     
  2. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Auf Anfrage hat ein Teilnehmer seine Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Wenn er dies nicht innerhalb angemessener Frist tut, kann der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. 
     
  3. Jeder Teilnehmer kann nur einmal mitmachen. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Portale bzw. automatisierte Dienste ist nicht gestattet. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Switzerland Cheese Marketing GmbH, Mitarbeiter von Kooperationspartnern sowie Angehörige dieser Mitarbeiter. Die Switzerland Cheese Marketing GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von Manipulationen oder falschen Angaben von der Teilnahme auszuschließen.
     
  4. Ausgelobt sind die folgenden Gewinne:

    Für Konsumenten: 
    1 Übernachtung in einem der 6 parkeigenen 4-Sterne (Superior) Erlebnishotels für 4 Personen in einem Familienzimmer sowie 2 x 4 Eintrittskarten für den Europa-Park in Rust bei Freiburg (Gesamtwert ca. 1.000 €).

    Außerdem zu gewinnen: 10 x 2 Eintrittskarten für den Europa-Park im Wert von jeweils 146 €.
     
  5. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer in unserem Online-Gewinnspielformular die Gewinnfrage korrekt beantworten sowie die von uns konkret benannten Kontaktdaten übermitteln. Teilnahmeschluss ist der 15.02.2025. Es zählt das Eingangsdatum des Online-Gewinnspielformulars (maßgebend ist der elektronisch protokollierte Zeitpunkt der Teilnahme).
     
  6. Die Gewinner werden spätestens einen Monat nach Teilnahmeschluss per Los ermittelt. Die Gewinner werden unmittelbar nach der Verlosung schriftlich benachrichtigt. Die Switzerland Cheese Marketing GmbH ist nicht dazu verpflichtet, den Gewinner anderweitig zu benachrichtigen, falls die Gewinnbenachrichtigung an der von ihm angegebenen Adresse nicht zugestellt werden kann.
     
  7. Zur Einlösung seines Gewinns hat sich der betreffende Teilnehmer innerhalb eines Monats nach Gewinnbekanntgabe bei der Switzerland Cheese Marketing GmbH zu melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, so wird einmalig ein neuer Gewinner durch Los bestimmt.
     
  8. Alle Ihre persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur insoweit an Partnerunternehmen weitergegeben, als dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt garantiert nicht. Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie unserer „Datenschutzerklärung“ entnehmen.
     
  9. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
     
  10. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
     
  11. Falls Sie Fragen zu diesen Teilnahmebedingungen haben sollten, können Sie uns gerne schreiben: info(at)schweizerkaese.de.